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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Bachwoche Ansbach GmbH (kurz: BWA/Veranstalter) und dem Kunden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

1. Kartenbestellung, -verkauf

Mit der Kartenbestellung bei der BWA akzeptiert der Kunde die AGB des Veranstalters.

§ 1

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung der BWA und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung sowie diesen AGB. Im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmt und verantwortet die BWA GmbH, wie der Vertrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch wird die BWA stets bemüht sein, seinen Wünschen Rechnung zu tragen.

Alle Angebote der BWA sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sämtliche Ausschreibungen im Internet, in Medien und Prospekten sind lediglich eine unverbindliche Einladung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes. Verträge zwischen der BWA und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme und Bearbeitung der Bestellung des Kunden durch die BWA zustande. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

§ 2

Die Preise verstehen sich als Endpreise zzgl. Portokosten für den versicherten Versand per Einschreiben. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag zuzüglich der Portokosten innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Der Versand der Karten erfolgt nach Zahlungseingang. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs. Bei Lastschriftermächtigung werden die Karten am Tag des Lastschrifteinzugs verschickt. Nach Ablauf des Zahlungszieles ist die BWA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Karten wieder in den freien Verkauf zu geben.

§ 3

Nachträgliche Änderungen einer Bestellung sowie Kartenrückgabe und –tausch sind auch bei nur teilweise erfüllten Bestellungen nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Karten für nicht wahrgenommene Konzerte.

Beim Erhalt der Eintrittskarte(n) sind die Kartenaufdrucke (Datum, Uhrzeit, Veranstaltung, Preisgruppe) sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

An der Konzertkasse kommen Restkarten 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung zum Verkauf. Hinterlegte Karten müssen spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden.

Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird seitens des Veranstalters kein Ersatz gewährt.

§ 4

Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Auch auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich der Veranstalter bzw. eine von ihm beauftragte Person (Firma) zum Verkauf von Eintrittskarten sowie von Waren und Dienstleistungen berechtigt.

§ 5

Der Kartenvorverkauf erfolgt auch durch unseren Vertriebspartner Reservix GmbH, Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg, und Reservix online GmbH, über das Internet www.reservix.de und die üblichen Vorverkaufsstellen der Reservix GmbH. Hinsichtlich des Kartenverkaufs über die gelten ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertriebspartners.

2. Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung, -absage

§ 1

Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.

BWA behält sich vor, den Beginn der Aufführung aus organisatorischen Gründen zeitlich zu verschieben.

Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden.

§ 2

Bei einer im Verantwortungsbereich der BWA liegenden generellen Absage einer Veranstaltung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und wird der Kartenpreis von BWA zurückerstattet. Der Kunde hat die Rückerstattung binnen zwei Wochen nach dem ursprünglich festgelegten Veranstaltungstermin bei der BWA geltend zu machen unter Vorlage der Eintrittskarte im Original und Angabe der für die Rückerstattung zu verwendenden Bankverbindung.

Im Verantwortungsbereich der BWA liegt insbesondere nicht eine Absage aufgrund höherer Gewalt, d.h. ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis; hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Vulkanausbrüche sowie Krieg, Bürgerkrieg, terroristische Angriffe, Brand, Stromausfall, Pandemien und Generalstreik. Auch Absagen aufgrund behördlicher Weisungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der BWA.

§ 3

Absagen sowie zeitliche oder örtliche Verlegungen von Konzerten werden unverzüglich über die Webseite www.bachwoche.de bekannt gegeben und nach Möglichkeit auch über die Webseiten unserer Vertriebspartner zur Verfügung gestellt.

3. Sichtbehinderung

Auf den Plätzen der niedrigeren Preiskategorien muss insbesondere in den Kirchen damit gerechnet werden, dass die Sicht teilweise erheblich und in manchen Fällen vollständig behindert wird. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

BWA behält sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung zu erweitern bzw. zu ändern innerhalb der zugelassenen behördlich genehmigten Pläne.

Durch Kameras oder technische Aufbauten können Sichtbehinderungen entstehen.

4. Späteinlass

Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den in der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Verspäteter Einlass kann nur in einer Veranstaltungspause im Ermessen des die Veranstaltung betreuenden Personals der BWA gewährt werden. Bei Veranstaltungen ohne Pause gibt es keinen Späteinlass.

Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.

5. Bild- und/oder Tonaufnahmen

Ton-, Foto- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung in den Veranstaltungsorten, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.

Für den Fall, dass während einer Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

Werden Veranstaltungen der BWA für die Bildwiedergabe im Fernsehen, Internet oder sonstigen Medien aufgezeichnet, erklärt sich der Kunde mit der eventuellen Abbildung seiner Person im Rahmen der Ausstrahlung der Aufzeichnung einverstanden.

6. Sonstiges

Die Mitnahme von Tieren in den Veranstaltungsort ist nicht gestattet.

Vor Konzertbeginn sind Signalfunktionen von elektronischen Armbanduhren abzustellen und Mobiltelefone auszuschalten. Den Anweisungen des von BWA eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.

Der Kunde nimmt die Leistung des BWA grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch.

Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Ansbach.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Seit dem 9. Januar 2016 sind wir verpflichtet, auf die Internetseite der EU hinzuweisen, die Informationen zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Händler und Kunde enthält. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar.

 

Stand: 10.10.2022

 

 

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